
Therapiebegleithunde
ausbildung

Seit dem 1. Jänner 2015 wird die tiergestützte Arbeit im §39a des Bundesbehindertengesetzes geregelt. Für die Durchführung der Therapiebegleithundeprüfung wurde das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien beauftragt. Somit ist jegliche tiergestützte Arbeit nur mit bestandener staatlicher Zertifizierung durch das Messerli Institut per Gesetz erlaubt. Für die staatliche Zertifizierung muss der Hund das vollendete 2. Lebensjahr erreicht, die Ausbildung abgeschlossen sowie 8 Praxiseinsätze abgelegt haben. Diese muss durch eine jährliche Nachkontrolle der Vetmeduni Wien regelmäßig verlängert werden.
Es gilt zu beachten, dass der Einsatz mit einem Therapiebegleithund nicht Vollzeit durchgeführt werden kann und darf. Dies wäre weder fair noch per Gesetz erlaubt.
Eure Schritte
Zu einem Therapiebegleithunde-Team
Prüfung
staatlich zertifiziert
Der Prüfungsteil besteht aus einer internen Prüfung, welche aus einem Theorieteil und einem kurzen Praxisteil mit KlientIn besteht, als auch einer extern abgenommenen Prüfung von der Vetmed. Die Prüfungstermine werden von Therapiehunde Tirol organisiert, das Mindestalter des Hundes beträgt 2 Jahre/24 Monate. Danach sind jährliche Nachkontrollen zu absolvieren.



